Arbeitsrecht
Die arbeitsrechtliche Vertretung erfolgt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereiche:
Individuelles Arbeitsrecht:
- Kündigungsschutzklagen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Einkommensansprüche
- Vertragsprüfung
- Zeugnisse
Kollektives Arbeitsrecht:
- Unternehmenstrukturierung
- Haustarifverträge
- innerbetriebliche Arbeits-, Betriebs- und Sozialordnungen
- Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen
- Betriebsvereinbarungen, insbesondere Interessenausgleich, Sozialpläne
Auch bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Im Falle einer Kündigungsschutzklage vertreten wir Ihre Rechte und verhandeln ggfs. eine angemessene Abfindung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Beratungen, auch hinsichtlich Urlaubs- und Lohnansprüchen, Zeugniserteilung, Mutterschutz, Arbeitsplatzsicherheit, Mobbing, etc. als Ansprechpartner zur Verfügung.
weiteres...